Mitgliedschaft
Mitgliedschaft mit und ohne Tarifbindung
Die ordentliche Mitgliedschaft im VLZ ist in der Regel mit einer Bindung an die für unseren Bereich ausgehandelten Tarifverträge verbunden. Die Tarifbedingungen unserer Branche liegen häufig unterhalb dessen, was Arbeitgeber an Konditionen im Hinblick auf die im regionalen Umfeld üblicherweise vereinbarten Entgelte und Leistungen ebenfalls gewähren müssen, um Personal zu gewinnen bzw. zu halten. Damit ist ein Spielraum nach oben, d.h. zu übertariflichen Leistungen bzw. solchen des einzelnen Unternehmens eröffnet.
Im Gegensatz zu anderen Branchen sind für unsere Branche keine Zuschläge für Zeitarbeitnehmer vereinbart, so dass Sie dieses flexible Personalinstrument weiterhin zu moderaten Kosten nutzen können.
Eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung mit allen Verbandsleistungen ist möglich.
Daneben bieten wir Unternehmen, die erstmals Mitglied des Verbandes werden, die VLZ-Netzwerk-Mitgliedschaft zum Kennenlernen des Verbandes an. Damit erhalten Sie für zwei Jahre alle Leistungen, mit Ausnahme der Vertretung vor Gerichten, wie ein Vollmitglied zum halben Mitgliedsbeitrag.
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