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Tarifabschluss: Neue Entgeltvereinbarungen

Seitens des Vorsitzenden des Sozialpolitischen Ausschusses, Herrn Frommberger, sowie der Geschäftsführung wurde die derzeitige wirtschaftliche Lage allgemein und besonders bezogen auf die Branche aus Sicht der Leuchten- und Zubehörhersteller geschildert. Anzuerkennen sei, dass die letzten beiden Jahre durchaus positiv verlaufen seien. Doch gerade in den letzten Monaten sind immer mehr die Auswirkungen der Steigerung der Inflationsrate zu spüren gewesen, insbesondere beim Konsumverhalten. Zudem gebe es immer wieder starke Auftragsschwankungen bei den Unternehmen, und es sei eine große Unsicherheit bei allen Marktteilnehmern zu verspüren. Gleichwohl bekenne man sich zu den Handlungsnotwendigkeiten, die sich aus dem Zeitablauf seit dem letzten Tarifabschluss 2017 und den bestehenden bzw. entstehenden Mindestlohnuntergrenzen ergebe.


Herr Schreckenberg nahm dies anerkennend zur Kenntnis. Er gestand zu, dass man den Zeitablauf nicht vollständig nachholen könne. Sein Interesse sei eine belastbare Struktur für die Zukunft ohne ständig dem Mindestlohn „hinterherlaufen“ zu müssen. Die aktuellen Preissteigerungsraten erforderten eine signifikante Anhebung der Entgelte auf ein Niveau, dass eine Lebensgrundlage bilden könne und vergleichbar sei mit anderen Industriebranchen.


Es wurden sodann verschiedene Aspekte im Detail beleuchtet und diskutiert.


Es kam sodann zu folgender Einigung über die Entgelterhöhungen in unserer Branche:

 ➡️ Die Löhne werden mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 um 2,82 Euro im Ecklohn erhöht und mit Wirkung ab 1. März 2025 um weitere 3,5% erhöht.

 ➡️ Die Gehälter werden mit Wirkung ab 1. Oktober 2023 einheitlich um 462,48 Euro erhöht und mit

Wirkung ab 1. März 2025 um weitere 3,5% erhöht.

 ➡️ Die Ausbildungsvergütungen werden einheitlich um 180 Euro erhöht und mit Wirkung ab 1. März

2025 um weitere 3,5% erhöht und sodann auf den nächst höheren 5- bzw. 10-Euro-Betrag

gerundet.

 ➡️ Die Tarifentgelte gelten bundeseinheitlich, d.h. es gibt keine unterschiedlichen Entgelttabellen

mehr für die neuen und alten Bundesländer.

 ➡️ Der Lohnrahmentarifvertrag wird neu gefasst: Es entfallen einige Entgeltgruppen und

Tätigkeitsstufen. Darüber hinaus werden die unteren Lohngruppen im Verhältnis zum Ecklohn

prozentual etwas angehoben, die oberen Lohngruppen werden dagegen im Verhältnis zum

Ecklohn prozentual abgesenkt.

 ➡️ Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 27 Monate (d.h. bis zum 31.12.2025).

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